Was muss ins Impressum einer Website?

Ins Impressum gehören nach § 5 DDG mindestens dein Name oder Firmenname, deine ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg. Je nach Betrieb kommen Pflichtangaben wie Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registereintrag, Umsatzsteuer-ID oder die zuständige Kammer dazu. Das Impressum muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein.
Klingt nach Bürokratie, ist aber schnell erledigt, wenn du weißt, welche Angaben für deinen Betrieb gelten.
Wer braucht überhaupt ein Impressum?
Jeder, der eine Website geschäftsmäßig betreibt. Das ist bei Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern praktisch immer der Fall, auch wenn auf der Seite gar nichts verkauft wird. Eine reine Visitenkarten-Website für deinen Friseursalon braucht also genauso ein Impressum wie ein Onlineshop. Das gilt übrigens auch schon für eine Seite, die nur „Hier entsteht bald unsere neue Website“ zeigt. Sobald sie öffentlich erreichbar ist und zu deinem Betrieb gehört, sollte ein Impressum verlinkt sein. Gleiches gilt für Landingpages, die du nur für eine Werbekampagne angelegt hast.
Die Regeln stehen seit Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG. Vorher war das Telemediengesetz (TMG) zuständig, das es nicht mehr gibt. Inhaltlich hat sich an den Pflichtangaben wenig geändert. Wenn in deinem Impressum aber noch „Angaben gemäß § 5 TMG“ steht, solltest du das auf „§ 5 DDG“ aktualisieren.
Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum?
Den genauen Wortlaut findest du im § 5 DDG auf gesetze-im-internet.de. Übersetzt in die Praxis bedeutet das:
Für alle geschäftlichen Websites:
- Name: Bei Einzelunternehmern ohne Handelsregistereintrag dein Vor- und Nachname. Ein Fantasiename wie „Glanzwerk Reinigung“ reicht allein nicht.
- Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Kein Postfach.
- E-Mail-Adresse: Eine, die du auch wirklich liest.
- Weiterer schneller Kontaktweg: In der Praxis meist eine Telefonnummer.
Je nach Rechtsform und Tätigkeit zusätzlich:
- Rechtsform und Vertretungsberechtigte: Bei einer GmbH oder UG zum Beispiel der Geschäftsführer.
- Registereintrag: Registergericht und Nummer, etwa beim Handelsregister.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Nur wenn du eine hast. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
- Wirtschafts-Identifikationsnummer: Falls dir bereits eine zugeteilt wurde.
- Aufsichtsbehörde: Wenn deine Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht.
- Berufsrechtliche Angaben: Bei reglementierten Berufen, etwa in Arzt- oder Zahnarztpraxen oder bei Steuerberatern, die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regeln samt Fundstelle.
- Abwicklung oder Liquidation: Falls sich deine Gesellschaft gerade darin befindet.
Handwerksbetriebe geben häufig zusätzlich die zuständige Handwerkskammer an. Ob das bei dir verpflichtend ist, hängt vom Gewerk ab. Im Zweifel frag kurz bei deiner Kammer nach.
Wie sieht ein Impressum für Einzelunternehmer aus?
Für eine selbstständige Kosmetikerin ohne Handelsregistereintrag könnte ein Impressum so aufgebaut sein:
- Angaben gemäß § 5 DDG
- Lena Muster, Kosmetikstudio Lena
- Musterstraße 12, 30159 Hannover
- Telefon: 0511 1234567
- E-Mail: kontakt@kosmetik-lena.de
- Umsatzsteuer-ID: DE123456789 (nur falls vorhanden)
Das ist ein vereinfachtes Beispiel mit erfundenen Daten. Eine GmbH, eine Praxis oder ein Betrieb mit Kammerpflicht braucht mehr Angaben. Bei einer GmbH kämen zum Beispiel der vollständige Firmenname mit Rechtsform, der oder die Geschäftsführer, das Registergericht mit der Handelsregisternummer und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-ID hinzu. Bei einer UG gilt das genauso, nur mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Namen. Arbeiten mehrere Inhaber gemeinsam als GbR, sollten die Namen aller Gesellschafter genannt werden, damit klar ist, wer hinter dem Angebot steht. Viele Kammern und Verbände bieten Impressum-Generatoren oder Merkblätter an, die du als Ausgangspunkt nutzen kannst.
Wo muss das Impressum auf der Website stehen?
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das:
- Ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ oder „Kontakt“ ist auf jeder Seite sichtbar, meist im Fußbereich.
- Der Link funktioniert auch auf dem Smartphone und wird nicht vom Cookie-Banner verdeckt.
- Besucher erreichen die Angaben mit wenigen Klicks, ohne lange suchen zu müssen.
- Das Impressum ist kein Bild, sondern echter Text, damit es auch für Screenreader lesbar ist.
Ein Impressum, das nur über einen versteckten Link in der Datenschutzerklärung erreichbar ist, reicht nicht.
Welche Fehler im Impressum sind besonders häufig?
Viele Impressen sind über Jahre nicht angepasst worden. Diese Fehler sehen wir immer wieder:
- Veralteter Gesetzesverweis: „§ 5 TMG“ statt „§ 5 DDG“.
- Link zur OS-Plattform: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Hinweise und Links darauf solltest du entfernen.
- Fehlender Hinweis zur Verbraucherschlichtung: Wer Verträge mit Verbrauchern schließt, mehr als zehn Beschäftigte hat und eine Website oder AGB nutzt, muss nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz angeben, ob er an Schlichtungsverfahren teilnimmt. Für kleinere Betriebe gilt diese Pflicht in der Regel nicht.
- Nur Firmenname ohne Inhaber: Gerade bei Einzelunternehmen fehlt oft der echte Name.
- Alte Adresse oder Telefonnummer: Nach einem Umzug wird das Impressum gern vergessen.
Wenn dein Impressum schon länger nicht mehr angeschaut wurde, lohnt sich ein kurzer Check. Welche Risiken bei Verstößen bestehen, erklären wir in Was ist eine Abmahnung und wie schütze ich mich davor?.
Brauche ich neben dem Impressum noch weitere Rechtstexte?
Ja, das Impressum ist nur ein Baustein. Fast jede Website braucht zusätzlich eine Datenschutzerklärung, weil schon beim Aufruf technische Daten verarbeitet werden. Mehr dazu liest du in Brauche ich eine Datenschutzerklärung auf meiner Website?.
Und auch auf Social Media gilt die Impressumspflicht, wenn du dort geschäftlich auftrittst. Wie du das auf Instagram und Facebook löst, zeigen wir in Brauche ich ein Impressum auf Instagram und Facebook?.
Kurz zusammengefasst
- Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum nach § 5 DDG, das TMG gilt nicht mehr.
- Pflicht sind mindestens Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail und ein weiterer schneller Kontaktweg.
- Je nach Rechtsform und Beruf kommen Register, Umsatzsteuer-ID, Kammer oder Aufsichtsbehörde dazu.
- Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem klar benannten Link erreichbar sein.
- Links zur abgeschalteten OS-Plattform und Verweise auf das TMG solltest du entfernen.
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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich im Impressum ein Postfach statt meiner Adresse angeben?
Nein. Verlangt wird eine ladungsfähige Anschrift, also eine Adresse, an der dir Post und Schriftstücke zugestellt werden können. Ein Postfach reicht dafür nicht aus.
Brauche ich als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer-ID trotzdem ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht hängt nicht von der Umsatzsteuer ab, sondern davon, ob du deine Website geschäftsmäßig betreibst. Die Umsatzsteuer-ID musst du nur angeben, wenn du eine hast.
Muss das Impressum auch auf Englisch vorhanden sein?
Für eine deutschsprachige Website reicht ein deutsches Impressum. Wenn deine Seite gezielt auch fremdsprachige Kunden anspricht, ist eine übersetzte Fassung sinnvoll, damit die Angaben für alle verständlich sind.
Was passiert, wenn mein Impressum fehlt oder unvollständig ist?
Es drohen Bußgelder und Abmahnungen, zum Beispiel durch Mitbewerber oder Verbände. Die Kosten dafür können schnell höher sein als der Aufwand, das Impressum einmal sauber aufzusetzen.